Niemand.
Der, der glaubt, muß glauben, weil es sonst nicht weiter geht. Nichts irgendwie. Und der, der verspricht, meint das in dem Moment auch sicher so, kann es aber später nicht einhalten. Hat seine Gründe dafür.
Und wenn er schon vorher wusste, dass er nicht halten kann, was er in dem Moment verspricht, hat er auch keine Schuld daran, dass er ein Arsch ist weil >>Schuld ein ganz komisches Wort ist.
Oder so.
kann man dann nicht schuldig werden, wenn man aus Effizienzgründen, oder weil Vertrauen die Welt zusammenhält, glaubt oder unwissend bleibt? Gut so, dann muss ich mich auch nicht entschuldigen, oder Du mich, weil ich vergessen habe, Dir zu sagen, dass ich die LP nicht mehr habe
eria: Als Kinder haben wir das immer gelöst, indem wir den Versprecher zwangen ein Kreuz auf dem Boden zu machen und dadurch zu bestätigen, dass er dafür verantwortlich sei, das Versprechen zu erfüllen und uns auf ewig dienen müsse, sollte er es brechen. Heute versuch ich das nicht mehr, es gibt zu viele Menschen, die dann absichtlich ihre Versprechen nicht erfüllen.
Doch. Man macht sich sicher schuldig in bestimmten Situationen. Wenn man einfach glaubt. Zickzack.
Aber deine Frage ganz da oben kann man nicht beantworten, wenn man nicht bestimmte Dinge ausgrenzt. Ähm, ich verstehe eh eigentlich nichts von sowas. Vielleicht ein bisschen weltfremd.
dass das Schadenersatzrecht hier recht gute Antworten liefert. Ich hab "Bürgerliches Recht" (Zivilrecht) wie die Pest gehasst, aber das Schadenersatzrecht war vom ersten Satz an interessant:
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Schadenersatzrecht
Begriff des Schadenersatzes:
In der modernen Gesellschaft ist - nicht zuletzt durch die Medien gefördert - die Einstellung verbreitet, dass es für jeden Nachteil, den jemand erleidet, einen "Verantwortlichen" geben müsse, eine Person also, die "dafür haftet". Dies entspricht nicht dem System der Rechtsordnung. Ganz im Gegenteil geht $1311 ABGB davon aus, dass der bloße Zufall ... denjenigen [trifft], in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet". Jeder hat also Schäden, die in seiner Sphäre eintreten, grundsätzlich selbst zu tragen.
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Ich will mir das Zeugs jetzt nicht durchlesen, aber bei Verschulden stellt sich die Frage (wie schon gesagt wurde), ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit (leichte oder grobe) gehandelt hat. Da bei Versprechen meist nur der Versprechende eine Leistung zu erbringen hat, ist er meines Achtens bei Nichterfüllung nicht so hart zu sanktionieren. Wer im Glauben fahrlässig ist (leichtgläubig), dem trifft auch Schuld, was aber natürlich nicht bedeutet, dass Glauben prinzipiell leicht fahrlässig ist ;-D.
Wieso?